Der Bayerische Notarverein e. V.

Der Bayerische Notarverein ist ein freiwilliger Zusammenschluss der bayerischen und pfälzischen Notare auf privatrechtlicher Basis. Aufgabe des Vereins ist die Förderung des hauptberuflichen Notariats im Tätigkeitsgebiet der Notarkasse, welches sich auf den Freistaat Bayern und das bis 1946 bayerische Gebiet links des Rheins – den Bezirk des OLG Zweibrücken – erstreckt. Zu diesem Zweck vertritt der Verein die Standesinteressen seiner Mitglieder, organisiert wissenschaftliche und praktische Fortbildungen, pflegt den kollegialen Verkehr und unterstützt hilfsbedürftige Mitglieder und ihre Hinterbliebenen.

Trotz seines Namens „Bayerischer Notarverein“ können alle zur hauptberuflichen Amtsausübung im Tätigkeitsbereich der Notarkasse bestellten Notare ordentliche Mitglieder des Vereins werden. Seit seiner Gründung gehören ihm, von wenigen Ausnahmen abgesehen, alle bayerischen und pfälzischen Notarinnen und Notare an. Notarassessorinnen und Notarassessoren im Tätigkeitsbereich der Notarkasse sind berechtigt, dem Verein als außerordentliche Mitglieder beizutreten.