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Bitte beachten Sie, dass es der Notarkammer Pfalz nicht gestattet ist, Rechtsrat im Einzelfall zu erteilen, insbesondere zur Auslegung notarieller Urkunden oder zum Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen Notarinnen oder Notare Stellung zu nehmen. Über Auslegungsfragen oder das Bestehen von Schadensersatzansprüchen können nur die zuständigen Gerichte abschließend entscheiden.

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