Werdegang

Wenn Sie sich für den Beruf des Notars (m/w) entscheiden, haben Sie einen transparenten Karriereweg vor sich: Nach einem mindestens dreijährigen Anwärterdienst und entsprechender Eignung bewerben Sie sich auf freie Notarstellen. Mit der Übernahme der ersten Notarstelle werden Sie zum Notar auf Lebenszeit ernannt.

Referendariat und Hospitation

Bereits vor Ihrer Bewerbung um Aufnahme in den Anwärterdienst haben Sie im Rahmen Ihres Referendariates oder nach dessen Abschluss im Rahmen einer Hospitation Gelegenheit, mit einem Notar zusammenzuarbeiten und die notarielle Tätigkeit aus der Nähe mitzuerleben. Idealerweise suchen Sie mithilfe unserer Notarsuche (Link) einen Notar in Ihrer Nähe. An diesen können Sie sich direkt mit Ihren Fragen oder Ihrer Bewerbung wenden. Gerne unterstützt Sie auch die Notarkammer Pfalz bei der Vermittlung einer Referendar- oder Hospitationsstelle.

Einstieg in den Anwärterdienst als Notarassessor

Sie beginnen Ihre Karriere mit der Aufnahme in den Anwärterdienst als Notarassessor. Einstellungen erfolgen nach dem Prinzip der Bestenauslese. Als Notarassessor befinden Sie sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Während dieser Zeit werden Sie nacheinander verschiedenen Notaren zur Ausbildung zugeordnet. Sie arbeiten eng mit Ihren Ausbildungsnotaren zusammen, betreuen Mandate von Anfang an selbstständig und sind Ansprechpartner für die Beteiligten. Sie werden mit der Beurkundungstätigkeit vertraut gemacht und können schon bald selbstständig Beurkundungen durchführen. Nach intensiver Einarbeitung können Sie kurzfristig zur Vertretung anderer Notare eingesetzt werden.

Neben der Tätigkeit an einer Notarstelle besteht bei Interesse die Möglichkeit zur Mitarbeit in einer Standesorganisation. Notarassessoren arbeiten beispielsweise an den Geschäftsstellen der Bundenotarkammer in Berlin und Brüssel, dem Bundesjustizministerium und dem Deutschen Notarinstitut in Würzburg.

Die Anwärterzeit wird von einem umfangreichen Angebot an Fortbildungsveranstaltungen begleitet. In diesen werden Ihnen – begleitend zur Ausbildung an der Notarstelle – die erforderlichen fachlichen Kenntnisse von Notaren aus erster Hand vermittelt. Daneben knüpfen Sie enge Kontakte zu Ihren Kolleginnen und Kollegen, beispielsweise auf den Freizeitveranstaltungen des Assessorenausschusses.

Während der Zeit als Notarassessor erhalten Sie Dienstbezüge entsprechend einem Richter der Besoldungsgruppe R1. Aufwendungen für Reisen, Fortbildungen oder Umzüge werden entsprechend den Regelungen des Bayerischen Reisekostengesetzes erstattet. Der Anwärterdienst dauert mindestens drei Jahre bis zur Übernahme einer Notarstelle. 

Ernennung zum Notar

Nach Ablauf der mindestens dreijährigen Anwärterzeit können Sie sich auf freie, ausgeschriebene Notarstellen bewerben. Mit der Übernahme einer Notarstelle ist die Bestellung zum Notar auf Lebenszeit verbunden.

Bei der Entscheidung über die Besetzung steht die Transparenz an erster Stelle: Die Amtssitzverlegung eines bereits in der Pfalz bestellten Notars geht der Ernennung eines pfälzischen Notarassessors grundsätzlich vor. Unter mehreren, in der Ausbildungszeit gleich beurteilten Notarassessoren gehen dienstältere Notarassessoren aufgrund ihrer höheren Berufserfahrung dienstjüngeren Notarassessoren vor. Bei gleichem Einstellungsjahrgang erfolgt die Auswahl nach der Note in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

Nach mindestens fünf Jahren können Sie sich auf andere Notarstellen bewerben. An dem zweiten und jedem darauffolgenden Amtssitz müssen Sie ebenfalls fünf Jahre verweilen.

Es wird erwartet, dass sich Notarassessoren, welche die dreijährige Mindestanwärterzeit absolviert haben, möglichst rasch um die Übernahme einer Notarstelle bewerben. Eine entsprechende örtliche Flexibilität ist daher Voraussetzung für die Einstellung in den Anwärterdienst.