Ihr Notar
Mit ihrem Notar stehen Sie auf der sicheren Seite.

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Ein Verein ist die passende Organisationsform, wenn sich mehrere Personen dauerhaft zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen möchten – etwa im Bereich Sport, Kultur, Soziales oder Bildung. Sobald Ihre Gruppe regelmäßig tätig wird, Mitgliedsbeiträge erhebt, Verträge abschließt oder Spenden entgegennimmt, sollten Sie ihre Zusammenarbeit auf eine rechtlich sichere Grundlage stellen. Mit der Gründung eines eingetragenen Vereins (e. V.) schaffen Sie klare Strukturen und profitieren von wichtigen Vorteilen: Der Verein kann im eigenen Namen handeln, haftet nur mit seinem Vereinsvermögen und kann – bei Erfüllung der Voraussetzungen – als gemeinnützig anerkannt werden, was steuerliche Vorteile ermöglicht.
Ihr Notar ist Ihr kompetenter Ansprechpartner vor Ort. Er begleitet Sie von der ersten Idee bis zur Eintragung ins Vereinsregister, berät Sie zu Satzungsgestaltung, Haftungsfragen und rechtlichen Anforderungen, und sorgt dafür, dass Ihre Vereinsgründung auf einer sicheren Grundlage steht.
Haben Sie weiterführende Fragen zum Vereinsrecht und wünschen eine unverbindliche Orientierung? Hierfür stellt die Bundesnotarkammer speziell für Vereine eine Webpage zur Verfügung, die Sie bei allen Fragen rund um die Vereinsgründung unterstützt. Hier finden Sie auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die rechtssichere Gründung sowie einen Express-Baukasten zur Gestaltung der Satzung Ihres Vereins.