Die Notarkammer Pfalz

Aufgaben

Die Notarkammer Pfalz vertritt als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts die Gesamtheit der im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken bestellten Notarinnen und Notare. Sie sorgt für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung, wacht über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder und unterstützt die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit. Zu Ihren Aufgaben zählen auch die Beratung der Notarinnen und Notare in dienst- und standesrechtlichen Fragen, die Förderung der Pflege des Notariatsrechts und die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen im Bereich des Notarrechts.

Zu den Aufgaben der Notarkammer Pfalz gehören weiterhin die Abgabe von Stellungnahmen bei der Bestellung von Notarinnen und Notaren und von Notarassessorinnen und Notarassessoren sowie deren berufliche Fortbildung.

Der Notarkammer Pfalz ist es nicht gestattet, einzelne Notarinnen oder Notare zu empfehlen. Sie können jedoch mithilfe unserer Notarsuche einen Notar in Ihrer Nähe finden.

Aufsichtsbehörde

Die Notarkammer Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz (Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz, Telefon: +49 (0)6131 16-4800, Telefax: +49 (0)6131 16-4887, E-Mail: poststelle@jm.rlp.de). Sie wird gerichtlich und außergerichtlich durch ihren Präsidenten vertreten.