Karriereweg

Inspektor im Notardienst (m/w) wird man durch eine berufliche Weiterbildung, die auf dem anerkannten Ausbildungsberuf des Notarfachangestellten (m/w) aufbaut. Nachdem die zwei- oder dreijährige Ausbildung zum Notarfachangestellten (m/w) bestanden wurde, folgt ein Auswahlverfahren der Notarkasse mit schriftlichen Prüfungen und einem Auswahlgespräch.

Wurde dieses erfolgreich absolviert, ist man Inspektoranwärter/in und wird während einer etwa zweijährigen Vorbereitungszeit praktisch und theoretisch in einem Notariat und in Lehrgängen der Notarkasse weitergebildet. Hierbei sind Leistungsnachweise zu erbringen in Form von schriftlichen Aufsichtsarbeiten und Heimklausuren. Die mit einem fachwissenschaftlichen Studium vergleichbare Ausbildung erfolgt durch hervorragende Juristen, vornehmlich Notare, die häufig zugleich namhafte Buch- und Kommentarautoren und/oder Prüfer bei juristischen Staatsexamina sind. Die Inspektoranwärter erhalten vertiefte Kenntnisse im Bürgerlichen Recht und auf notarspezifischen Rechtsgebieten. Die Lehrgangsinhalte werden während der fachpraktischen Tätigkeit im Notariat in konkretes praxisbezogenes Handeln umgesetzt. Durch zunehmend selbständiges Arbeiten erwerben die Anwärter Handlungskompetenz für ihre beruflichen Aufgaben. Im Vergleich zur Schulzeit werden erheblich höhere Anforderungen an die eigenständige Vertiefung der Lerninhalte gestellt.

Für die Fahrten zu den Ausbildungseinheiten und der Prüfung werden Fahrtkostennach dem Bayerischen Reisekostengesetz gewährt. Die Unterbringung samt Vollpension ist frei. Lehrgangsgebühren fallen nicht an.

Der Verein der bayerischen Notariatsbeamten und Angestellten der Notarkasse e. V. als Berufsverband unterstützt die Inspektoranwärter durch Prüfungsvorbereitungen in Kleingruppen. Wird die von der Notarkasse abgenommene Inspektorenprüfung mit gutem Erfolg bestanden, steht die Übernahme in den Dienst der Notarkasse als Inspektor im Notardienst (m/w) an. Die Einstellung setzt neben dem Bestehen der Inspektorenprüfung voraus, dass der Bewerber einen guten Leumund besitzt, was durch ein Führungszeugnis nachzuweisen ist, und dass er gesund und arbeitsfähig ist, was ggf. durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen ist.